Nachhaltige Dächer

Nachhaltige Dächer zu planen und zu bauen ist eine komplexe Herausforderung. Es gibt in diesem Feld leider keine einfachen pauschalen Antworten und daher muss jedes Projekt individuell betrachtet werden. Nachhaltige Materialien als universelle Standardlösung existieren nicht. Denn die Beurteilung, ob ein Produkt nachhaltig ist, kommt immer auch auf die Perspektive und den Einsatzzweck an. Bei der Auswahl der einzelnen Komponenten kann der „Nachhaltigkeits-Navigator“ unseres Lieferanten COBA eine große Hilfe sein. Unter der Adresse www.coba-ecoguide.de erhält man detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen zu den einzelnen Produkten verschiedener Hersteller. Auf diese Weise können bewusste Entscheidungen getroffen und nachhaltige Alternativen gefunden werden.

#herbstdach #dachdecker #ecoguide #nachhaltigkeit #heitkamm #coba

Ein Hut für den „Alten“

Die Sagengestalt des „Alten vom Müssenberg“ ist in unserem Heimatort Müschede nach wie vor präsent. Am Fuße des Müssenberges unweit der Müscheder Vogelstange begrüßt eine annähernd lebensgroße Holzstatue die Wanderer. Ursprünglich vor Jahren von der CDU Müschede zu ihrem Jubiläum aufgestellt wurde die Skulptur im letzten Jahr umfassend renoviert, neu angestrichen und auf einen neuen Metallsockel gestellt. Nun hat der Alte auch wieder seinen alten Hut aus Metall als Wetterschutz bekommen. Das Dach wurde damals von Martin Känzler gefertigt. Unsere Dachdecker sanierten nun einen Teil und brachten es wieder auf der Figur an.

#herbstdach #dachdecker #arnsberg #müschede #müssenberg

Dachforum der DEX eG

Die Dachdeckereinkaufsgenossenschaft DEX eG hat jetzt zum Dachforum in Dortmund geladen. Neben betriebsinternen Neuigkeiten gab es auch interessante Produktvorstellungen und Vorträge zum Einsatz von KI im betrieblichen Alltag mit höchstspannenden Beispielen aus der Praxis. Das das Dachforum im Westfalenstadion stattfand war fast genauso spannend.

#herbstdach #dachdecker #dortmund #dex #dachdeckereinkauf #dachforum

Schieferfassade am Ostentor

In Sichtweite des Soester Ostentores haben wir eine Giebelverkleidung aus Schieferschuppen im Format 24×19 angebracht. Die Giebelspitze war schon vorher mit Schiefer bekleidet, so dass wir die Ort- und Fußgestaltung übernommen haben um ein harmonisches und denkmalgerechtes Deckbild zu erhalten.

#herbstdach #dachdecker #soest #schiefer #schuppen #fassade #giebel

Solarpflicht kommt in NRW

In NRW ist es verpflichtend ab 2025 bei Neubauten und ab 2026 auch bei Dachsanierungen von Altbauten eine Photovoltaikanlage zu bauen. Die Mindestgröße der Solaranlage beträgt bei Neubauten 30% der gesamten Dachfläche, bei Bestandsgebäuden müssen 30% der geeigneten Dachfläche belegt werden. Für Bestandsgebäude mit bis zu 10 Wohneinheiten, also auch Einfamilienhäusern, gilt alternativ eine Pauschalregelung mit einer Mindestleistung von 3 bis 8 kWp. Ist die Dachfläche für die Montage einer Anlage gänzlich ungeeignet, entfällt die Pflicht natürlich. Wer keine eigene PV-Anlage betreiben möchte: auch gemietete Solaranlagen oder gleichwertige Solarthermie-Anlagen erfüllen die Solarpflicht. Unsere Schwesterfirma Sauerland Solar GmbH steht für weitere Infos zur Verfügung.

#herbstdach #dachdecker #sauerlandsolar #solarpflicht #nrw

Haushaut-Aludach

Im letzten Sommer konnten wir für einen Kunden in Arnsberg ein Einfamilienhaus mit Aluminiumdachpfannenprofilen vom Hersteller Haushaut eindecken. Das Material ist super leicht und entlastet statisch beanspruchte Dachstühle. In diesem Fall wurden große Teile des Daches mit einer PV-Anlage von unserer Schwesterfirma Sauerland Solar überbaut.

#herbstdach #dachdecker #haushaut #aluminium #pvanlage #arnsberg

Steuerermäßigung sichern


Ausgaben in Privathaushalten für Leistungen von Handwerkern können steuerlich berücksichtigt werden. Eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Kosten, allerdings begrenzt auf höchstens
4.000 Euro jährlich, kann beantragt werden. Dabei ist der Arbeitslohn bis zu einem Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG) zu berücksichtigen.
Soll noch für 2024 eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden, muss eine Rechnung vorliegen und die
Bezahlung der Rechnung unbar bis zum 31.12.2024 auf das Konto des Leistungserbringers überwiesen werden.