Solarpflicht kommt in NRW

In NRW ist es verpflichtend ab 2025 bei Neubauten und ab 2026 auch bei Dachsanierungen von Altbauten eine Photovoltaikanlage zu bauen. Die Mindestgröße der Solaranlage beträgt bei Neubauten 30% der gesamten Dachfläche, bei Bestandsgebäuden müssen 30% der geeigneten Dachfläche belegt werden. Für Bestandsgebäude mit bis zu 10 Wohneinheiten, also auch Einfamilienhäusern, gilt alternativ eine Pauschalregelung mit einer Mindestleistung von 3 bis 8 kWp. Ist die Dachfläche für die Montage einer Anlage gänzlich ungeeignet, entfällt die Pflicht natürlich. Wer keine eigene PV-Anlage betreiben möchte: auch gemietete Solaranlagen oder gleichwertige Solarthermie-Anlagen erfüllen die Solarpflicht. Unsere Schwesterfirma Sauerland Solar GmbH steht für weitere Infos zur Verfügung.
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