Steuerermäßigung sichern
Ausgaben in Privathaushalten für Leistungen von Handwerkern können steuerlich berücksichtigt werden. Eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Kosten, allerdings begrenzt auf höchstens
4.000 Euro jährlich, kann beantragt werden. Dabei ist der Arbeitslohn bis zu einem Ermäßigungshöchstbetrag von 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG) zu berücksichtigen.
Soll noch für 2024 eine Steuerermäßigung geltend gemacht werden, muss eine Rechnung vorliegen und die
Bezahlung der Rechnung unbar bis zum 31.12.2024 auf das Konto des Leistungserbringers überwiesen werden.