Verschärfung des GEG

Die wesentliche Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes ab 1. Januar 2023 betrifft die Erhöhung des Neubau-Niveaus beim Effizienzhaus-55. Damit schafft das Gesetz die Voraussetzung Förderprogramme künftig an noch anspruchsvolleren Standards auszurichten. So reduziert sich der zulässige Primärenergiebedarf, bei neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden von bisher 75 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent. Im vereinfachten Nachweisverfahren sind dann auch keine Gasheizungen mehr erlaubt.

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