NRW-Solarpflicht

In NRW ist es verpflichtend ab 2025 bei Neubauten und ab 2026 auch bei Dachsanierungen von Altbauteneine Photovoltaikanlage zu bauen. Die Mindestgröße der Solaranlage beträgt bei Neubauten 30% der gesamten Dachfläche, bei Bestandsgebäuden müssen 30% der geeigneten Dachfläche belegt werden. Für Bestandsgebäudemit bis zu 10 Wohneinheiten, also auch Einfamilienhäusern, gilt alternativ eine Pauschalregelung mit einer Mindestleistung von 3 bis 8 kWp. Ist die Dachfläche für die Montage einer Anlage gänzlich ungeeignet, entfällt die Pflicht natürlich. Bei Interesse an einer Dachsanierung stehen die Kollegen unserer Schwesterfirma Herbst Bedachungen GmbH & Co. KG jederzeit zur Verfügung.
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