Umsatzsteuerbefreiung ab Januar
Ab Januar gelten umfangreiche Änderungen für den Erwerb und Betrieb von Solaranlagen. Das wichtigste vorweg: der Umsatzsteuersatz wird auf Null Prozent gesenkt und fällt damit quasi weg. Alle Änderungen werden im Beitrag der WELT vorgestellt.
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