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Anlagen genehmigungsfrei

In Nordrhein-Westfalen bedarf es gemäß §65 der Landesbauordnung NRW für die Installation einer Photovoltaikanlage in, an und auf Dach- und Außenwandflächen oder als untergeordnete Nebenanlagen keiner Baugenehmigung. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist jedoch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Informationen dazu bieten die unteren Denkmalbehörden der Kommunen.

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